Platzordnung
Der Campingplatz Neckargemünd heißt alle Campinggäste herzlich willkommen und wünscht einen erholsamen Aufenthalt in Neckargemünd. Ziel ist es, Ihnen die Urlaubstage auf unserem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten.
Damit dies gelingt, gibt es ein paar Punkte, welche zu beachten sind, damit alle Campinggäste jeden einzelnen Tag auf dem Campingplatz genießen können.
(1) Wildtiere füttern ist verboten. Das gilt besonders für die Enten und Gänse am Platz.
(2) Auf Rasenflächen sind keine Teppiche, Planen, Folien oder Ähnliches unter und in (Vor-)Zelten erlaubt.
(3) Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen oder den Stellplatz einzufrieden.
(4) Grillen ist in einem dafür vorgesehenen Grill (vorzugsweise Gasgrill) auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Holzkohlegrill, Einweg-Grill, offene Feuerstellen, z. B. Feuerschalen, Lagerfeuer, Feuerwerk sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Campingplatzgelände verboten. Starke Rauch- und Geruchsbelästigung sind zu vermeiden.
(5) Am Anreisetag steht Ihnen der gemietete Stellplatz ab 12:00 Uhr, eine Neckarhütte ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr uneingeschränkt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen. Melden Sie sich unverzüglich bei Anreise in der Rezeption an. Um eine fehlerfreie Anmeldung zu gewährleisten, benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
(6) Den Weisungen des Inhabers und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Wohnmobile, Wohnwägen, Zelte und Kraftfahrzeuge.
(7) Tagesbesucher sind vor deren Eintreffen in der Rezeption anzumelden.
(8) Sofern eine Abreise nach 11:00 Uhr erfolgen soll, kann nach Prüfung der Verfügbarkeit eine entsprechende Gebühr berechnet werden.
(9) Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Fahrzeug ist nur bei An- und Abreise bzw. für Tagesfahrten zu bewegen. Fahrten innerhalb des Campingplatzes sind untersagt. Insbesondere in der Nachtruhe (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr) ist das Bewegen des Autos nicht gestattet.
(10) Während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist auf jede Art von Lärm zu verzichten. Bitte belästigen Sie andere Campinggäste nicht mit lauter Musik und nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
(11) Die Sanitäranlagen sind stets sauber zu halten. Zudem ist der von Ihnen gemietete Stellplatz ordentlich, sauber und müllfrei zu halten und zu verlassen.
(12) Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. Wasser ist kostbar, bitte achten Sie darauf.
(13) Abwasser ist in einem dafür vorgesehenen Behälter aufzufangen. Die Entleerung hat in der hierfür vorgesehenen Grauwasser-Station zu erfolgen. Eine Entsorgung in das Erdreich und in die direkte Kanalisation ist verboten.
(14) Der Müll ist ausschließlich an der Müll-Station zu entsorgen.
(15) Der Stellplatz ist nur zu Erholungszwecken zu nutzen. Auf dem Platz sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art nur nach vorheriger Genehmigung durch den Inhaber gestattet.
(16) Das Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (außer E-Bikes) durch die Stellplatz-Stromversorgung ist untersagt.
(17) Für Hunde besteht eine Leinenpflicht auf dem gesamten Campinggelände. Häufchen sind ausnahmslos aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Betreten der Sanitärgebäude ist Hunden nicht gestattet.
(18) Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben.